2. BUCHUNG UND ZAHLUNG
Das Schiff kann per E-Mail, Telefon, Fax oder direkt gebucht werden. Gemietete Schiffe mit Vollausstattung können nur nach ordentlich geregelter Zahlung (50% bei der Buchung und der Rest spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn) genutzt werden. Der Charterer ist verpflichtet dem Vercharterer eine Liste mit den Namen und den Adressen der Besatzungsmitglieder 4 Wochen vor Charterbeginn zuzustellen.
3. DIE CHARTERGEBÜHR
Die Chartergebühr enthält die Vergütung für das Schiff, welches in Übereinstimmung mit der gültigen Preisliste und der Inventarliste von NCP & Mare ausgestattet ist. Die Chartergebühr umfasst keine sonstigen Kosten, wie z.B. Essen und Trinken, Kraftstoff oder Liegeplätze in den Marinas. Das Schiff wir dem Charterer mit vollem Wasser- und Kraftstofftank im fehlerfreien und sauberen Zustand übergeben und der Charterer sollte das Schiff im selben Zustand wieder zurückgeben.
4. CHARTERRÜCKTRITT
Kann der Charterer aus irgendeinem Grund die Schiffscharter nicht antreten, kann er eine Person finden, die seine Rechte und Verpflichtungen übernimmt, u.z. mit Zustimmung des Vercharterers. Falls der Charterer keine Vertretung findet, behält der Vercharterer folgendes:
30% der Chartergebühr als Storno Kosten
50% der Chartergebühr bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Charterbeginn
100% der Chartergebühr bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Charterbeginn
5. KAUTION
Bei der Übernahme des Schiffes wird eine Kaution hinterlegt (der Betrag wird in der Preisliste für jedes Schiff erwähnt), in Bar oder mit Kreditkarte. Die Kaution wird gänzlich nach dem Check out des Schiffes am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit mit der dazugehörigen Ausstattung zurückerstattet, sofern das Schiff keine Beschädigungen aufweist.
6. VERSICHERUNG
Jedes Schiff ist Kasko- und Haftpflichtversichert für die Passagiere. Sofern das Schiff beschädigt ist, ist der Charterer dazu verpflichtet, die Reparaturkosten bis zur Kautionshöhe zu zahlen. Die Reparaturkosten, die den Kautionsbetrag übersteigen, werden von der Versicherungsgesellschaft getragen. Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder nicht angemeldeter Schäden trägt der Charterer alle Kosten. Persönliches Eigentum des Skippers und der Besatzungsmitglieder ist nicht versichert, so wird eine Versicherung in Eigenregie empfohlen.
7. ÜBERNAHME DES SCHIFFES
Check in: SAMSTAGS ab 18.00 Uhr
Check out: SAMSTAGS bis 9.00 Uhr
Es werden nur komplett ausgestattete Schiffe, vollgetankt und im fehlerfreien Zustand, abgegeben und derselbe Zustand ist auch bei der Rückgabe des Schiffes vorgeschrieben. Versteckte Mängel am Schiff oder dessen Ausstattung, welche dem Vercharterer beim Check in nicht bekannt gewesen sein konnten und Mängel, die eventuell nach der Übergabe entstehen, berechtigen den Charterer nicht dazu den Charterpreis herabzusetzen. Falls die Weiterfahrt aus irgendeinem Grund nicht möglich ist oder ein Verzug unumgänglich ist, ist es notwendig den Stützpunktleiter zwecks Einholung von Anweisungen zu kontaktieren. Beim Verzug zufolge von schlechtem Wetter, trägt der Charterer alle Kosten die daraus für den Vercharterer entstehen. Deswegen wird ein sicheres Planen der Route empfohlen. Der Charterer verpflichtet sich das Schiff am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Falls er in Verzug gerät, garantiert der Charterer, dass er für jeden Verzug bis zu 3 Stunden den Betrag der Tagescharter bezahlen wird und für jeden Verzug über 3 Stunden zahlt er die dreifache Tagescharter mit den Zusatzkosten, die für den Vercharterer zufolge der verspäteten Rückgabe des Schiffes entstanden sind. Der Verzug kann nur im Falle von höherer Gewalt gerechtfertigt werden, worüber der Charterer sofort den Vercharter benachrichtigen muss.
8. VERPFLICHTUNGEN DES VERCHARTERERS
Der Vercharterer verpflichtet sich das Schiff am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit im fehlerfreien Zustand zurückzugeben. Sollte der Vercharterer nicht dazu in der Lage sein das gebuchte Schiff zur Verfügung zu stellen, kann er ein anderes vorbereiten, welches mindestens identisch oder besser als das gebuchte Schiff ist, u.z. für den Preis des vereinbarten Schiffes, einschließlich eventueller Vergütung für die Unterkunft während der Wartezeit, u.z. bis zum Betrag des vereinbarten Schiffspreises für denselben Zeitraum. Sofern dem Kunden nach 24 Stunden kein einsprechendes Schiff angeboten wird, kann der Kunde der Chartervertrag kündigen, wobei der Vercharterer den vollen eingezahlten Betrag zurückzuerstatten hat. Jegliche Entschädigungsrechte werden ausgeschlossen.
9. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTUNG DES CHARTERERS
Die Benutzer der Schiffe werden darauf hingewiesen, diese mit Sorgfalt zu behandeln und sich an alle Vorschriften zu halten. Der Benutzer muss über die entsprechende Lizenz zum Führen des Schiffes verfügen und bestätigt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages, dass er über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die für den sicheren Umgang mit dem gemieteten Schiff erforderlich sind.
Der Charterer muss einen entsprechenden Schiffsführerschein besitzen. Sollte der Vercharterer feststellen, dass der Schiffsführer über kein notwendiges Wissen und Können verfügt, wird er die Möglichkeit haben, neben der Mietung eines Skippers auch notwendiges Wissen zur Verfügung zu stellen oder der Stützpunktleiter wird ihm einen Skipper für den gesamten vereinbarten Zeitraum, gegen Aufzahlung, zuzuweisen. Falls der Charterer selbst die Funktion des Schiffsführers nicht ausüben will, wird er vor Beginn der Charter einen Schiffsführer ernennen. Dieser ist dann gegenüber dem Vercharterer mitverantwortlich. Für alle Konsequenzen im Bezug auf die Abtretung der Schiffsführung auf unbefugte Personen ist der Charterer verantwortlich. Der Charterer verpflichtet sich das Schiff nicht zu untermieten, einer andren Person zu leihen oder zu kommerziellen Zwecken oder für professionellen Fischfang zu nutzen. Er verpflichtet sich nachts nur bei sicherem Wetter zu fahren und dass er nicht außerhalb von territorialen Gewässern der Republik Kroatien fahren wird, sowie dass er sich an alle Zoll- und andere Vorschriften halten wird. Der Charterer verpflichtet sich ordnungsgemäß ein Logbuch zu führen und sorgfältig mit dem Schiff, dem Inventar und der Ausstattung umzugehen. Der Nutzer ist dazu verpflichtet täglich den Öl- und Wasserstand im Motor zu überprüfen. Schäden, die zufolge von Öl- und Wassermangel im Motor entstehen, sind nicht versichert und die Kosten, die daraus entstehen, trägt der Nutzer. Bei größeren Havarien, sowie bei Beteiligung von anderen Schiffen an diesen Havarien, sollte der Fall beim zuständigen Hafenamt gemeldet und zu Protokoll gegeben werden (unterzeichnet von beiden Seiten) für die Versicherungsgesellschaft. Der Vercharterer muss ebenfalls über alles informiert werden. Sollte der Charterer seinen Verpflichtungen gemäß erwähnten Anweisungen nicht nachkommen, wird er für den entstandenen schaden verantwortlich gemacht. Durch die Unterzeichnung der Check in Liste bestätigt der Nutzer die Übernahme des Schiffes im Zustand, welcher durch die Check in Liste festgelegt ist u.z. sowohl im Überwasser- als auch im Unterwasserteil.
10. BEANSTANDUNGEN
Der Vercharterer berücksichtigt nur diejenigen Beanstandungen, die schriftlich beantragt worden sind u.z. bei der Rückgabe des Schiffes und die seitens des Charterers und des Vercharterers unterzeichnet sind.
11. ZUSTÄNDIGKEIT
Im Falle von Missverständnissen oder Streitigkeiten wird eine friedliche Regelung bestrebt. Sollte eine friedliche Regelung nicht möglich sein, ist für alle Streitigkeiten das Gericht gemäß Firmensitz des Vercharterers zuständig.
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